ARCHIV
Mumia Artikel auf Deutsch
2009
2008
2007
Frankfurt: FREE MUMIA Demobericht vom 06.11.2009

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Redebeitrag auf der Free Mumia Demo in Frankfurt
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Nürnberg: Kundgebung für Mumia Abu-Jamal
Bericht hier...
Free Mumia Unterstützer_innen in Jena
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Münchner Stadträte fordern ein neues faires Gerichtsverfahren für Mumia Abu-Jamal
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Frankfurt a.M.: Offenes Treffen zur gemeinsamen Unterstützung von Mumia Abu-Jamal 26.10.09
Hallo,
am Montag, den 26.10.09 um 19:30 im Dritte-Welt-Haus findet
ein Treffen zu Mumia Abu Jamal statt.
Die Situation für Mumia spitzt sich zu. Noch im Oktober könnte das
oberste Gericht das Todesurteil bestätigen und der Gouverneur den
Hinrichtungsbefehl unterschreiben.
Mumia Abu Jamal sitzt seit 27 Jahren in der Todeszelle und ist
dennoch ein Kämpfer gegen die Todesstrafe und das rassistische
Justiz- und Gefängnissystem geblieben. Bereits zweimal (1995 und
1999) konnte die Hinrichtung verhindert werden. Jetzt sind alle
juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft. Es kommt also darauf an,
Druck von unten zu erzeugen. In mehreren Städten der BRD gibt es
bereits Free Mumia-Treffen und vielfältige Aktionen.
Auch in Frankfurt bzw. das Rhein-Main-Gebiet wäre es wichtig,
Aktionen und Veranstaltungen zu planen und möglichst viele Menschen
und Gruppen einzubinden. Eine gemeinsame Koordiantion soll beim
Treffen am 26.10. im Dritte-Welt-Haus stattfinden. Sollte der
Hinrichtungsbefehl unterschrieben werden, sollen am dritten Tag
danach um 12:00 Aktionen stattfinden. Diesen Tag und Aktionen im
Vorfeld sollen besprochen werden.
Bitte leitet die Info weiter und informiert andere Interessierte.
Werden wir gemeinsam aktiv für die Freiheit von Mumia Abu Jamal
und gegen die Todesstrafe.
Mit solidarischen Grüssen
Obamas politischer Gefangener
hier geht es zum Artikel...
Frankfurt a.M.: Free Mumia vor amerikanischen Konsulat
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Todeskandidat Mumia Abu-Jamal - Selbst Obama kann nicht helfen
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infos aus oldenburg zum thema "freiheit für mumia abu jamal!"
bitte überall weiterverbreiten! danke!
hallo! bei mumia abu jamal,einem farbigen journalisten,dem vorgeworfen wird,einen polizisten erschossen zu haben(was er bestreitet)und der seit 27 jahren in der todeszelle in pennsylvania sitzt,geht es in den nächsten wochen um "lebenslänglich" oder "hinrichtung".
weitere infos unter bündis.
(dort sind nur die allgemeinen infos zu finden,nicht die spezifika,die jetzt folgen!).
es gibt in oldenburg eine aktivitätsgruppe für die freiheit von mumia abu jamal,die sich jeden montag um 21 uhr im alhambra (im saal) trifft. wenn es eine entscheidung des gerichts gibt,wollen wir uns am selben abend um 20 uhr im alhambra zur planung weiterer aktivitäten treffen. am letzten samstag vorm hinrichtungstermin soll es eine bundesweite demo in berlin geben. wir sammeln gerade für die finanzierung eines buses mit 50 plätzen spenden:
antje klinger
kontonr. 10160711
blz 28050100
LZO
stichwort: mumia
wenn wir das geld hoffentlich nicht für die bundesweite demo brauchen,wollen wir es auf das soli-konto für mumia überweisen,weil dann der kampf um seine freilassung weitergeht!
antirassistische grüsse von rutrie.
*Kontakt Free-Mumia-Bündnis Oldenburg:*
Treffen jeden Montag um 21:00 Uhr im
Kommunikationszentrum Alhambra
Hermannstrasse 83 * 26135 Oldenburg
E-Mail:
mumia-ol@riseup.net
Weitere Infos der Verteidigung und aus der Kampagne:
www.freedom-now.de
Hildesheim: neues Wandbild für Mumia Abu-Jamal
Hier gehts zum Artikel und zum Bild...
Interview mit Rolf Becker
Bitte auf die einzelnen Tracks klicken
Von the National Writers Union, United Auto Workers Local (Übersetzt)
Von der New York Coalition to Free Mumia Abu-Jamal:
Brüder und Schwestern,
Wir freuen uns sehr, vermelden zu können dass die Nationale Schriftstellergewerkschaft
(National Writers Union NWU), Tochtervereinigung der Union der Beschäftigten der Autoindustrie
(United Auto Workers UAW), eine Resolution verabschiedet hat, mit der eine Untersuchung zur
Verletzung der Bürgerrechte im Fall Mumia Abu-Jamal unterstützt wird. Nehmt euch ein
Vorbild, Gewerkschaftler, Aktivisten in den Gemeinden unseres Landes und Gläubige in den
Kirchen, Moscheen und Synagogen - auch eure Gruppe kann eine solche Resolution beschliessen!
Text der Resolution:
- dass dem preisgekrönten und sehr aktiven Autor und Rundfunkjournalisten Mumia Abu Jamal 1995 die Ehrenmitgliedschaft in unserem Verband verliehen wurde und er seitdem seit vielen Jahren mit der Ortsgruppe Philadelphia des Verbands zusammengearbeitet hat;
- dass das Prinzip eines faires Verfahren ein verfassungsmässiges Recht darstellt;
- dass diejenigen, die Mumia unterstützen, aufgrund von mehr als 20 wohl dokumentierten rechtlichen Einwänden der Ansicht sind, dass er 1982 kein faires Verfahren hatte;
- dass es bezüglich Mumias Verfahren mittlerweile umfangreiche Hinweise auf so massives staatsanwaltschaftliches und gerichtliches Fehlverhalten gibt, dass es zu einem Freispruch für Mumia führen könnte (was auch die Basis war, aufgrund derer Justizminister Holder in diesem Frühjahr eine Aufhebung der Verurteilung des Ex-Senators von Alaska, Ted Stevens erwirkte);
- dass Mumia sich nach 27 Jahren immer noch in einem Todestrakt des Staates Pennsylvania befindet und dass der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten dieses Frühjahr einen Antrag auf Überprüfung seiner Forderung nach einem neuen Verfahren abgelehnt hat;
- dass die NAACP auf ihrer Jahresversammlung 2009 eine Resolution verabschiedet hat, mit der Justizminister Holder aufgefordert wird, eine Untersuchung zur Verletzung der Bürgerrechte in seinem Fall einzuleiten;
beschliessen wir hiermit,
- dass die NWU die Resolution der NAACP in Solidarität mit unserem Ehrenmitglied Mumia Abu-Jamal gutheisst und die Petition für eine Untersuchung zur Verletzung der Bürgerrechte in Mumias Fall unterzeichnet.
(Originaltext)
USA: neues Musikprojekt für Mumia Abu-Jamal
In den USA ist vor kurzem eine neue Musik Doppel CD erschienen, um Mumias Situation
deutlich zu machen und für seine Freiheit zu mobilisieren.
Es heisst "On the Move – Sounds Inspired by Mumia Abu Jamal ".
Vertreten sind Künstler_innen wie Public Enemy, Maya Azucena und Living Colour,
Abiodun Oyewole (Last Poets), Spiritchild, Stephanie Rice, Immortal Technique, Nana
Soul und viele andere mehr. Sie wollen der Kampagne für Mumias Leben und Freiheit
neue Kraft geben.
Erschienen ist das Album bei A Black Waxx Nation, Inc. Mehr Details gibt es hier:
New Double CD in support of Mumia, 2009
Eventuell wird es auch bald einen deutschen Vertrieb für diese Doppel CD geben.
Sie soll dann 12 - 17 Euro kosten. Genaueres schicken wir, sobald wir es wissen.
Freiheit für Mumia Abu Jamal! - Karawane Solidaritätsbotschaft
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P.E.N. Newsletter über Mumia
Im aktuellen Newsletter des P.E.N. gibt es einen Artikel zu Mumia Abu-Jamal.
Den ganzen Newsletter gibt es hier...
AntiAtomkaft-Demo in Berlin am 5.9.09
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Reaktionen auf den Hetzartikel des Spiegel gegen Mumia
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Soli-Postkarte für Mumia Abu Jamal
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Mumia über die neueste Gerichtsentscheidung
Prison Radio Interview und die deutsche Übersetzung
Deutsche Übersetzung der Petition an den Supreme Court
Hier kommt ihr zum Artikel und der deutschen Übersetzung
verschiedene Artikel über Mumia in der Presse
Spenden für Mumias Verteidigung dringend benötigt!
In den USA sitzen vorallem Menschen im Todestrakt, die selbst nicht über ausreichende
finanzielle Mittel verfügen, um sich der geballten Staatsmacht mit qualifizierter eigener
Recherche und Verteidigung entgegenzusetzen.
Mumia Abu-Jamal erfährt aufgrund der Relevanz seines Falles im Kampf gegen Rassismus
und die Todesstrafe als auch der Anerkennung seiner journalistischen Arbeit weltweite
Unterstützung. Sein Anwaltsteam arbeite völlig ohne Honorar und bezahlt die
allermeisten Ausgaben (Reisen, Kommunikation, juristische Gebühren) privat aus eigener
Tasche. In der aktuellen Phase, wo es vor dem US Supreme Court um Mumias Leben und Freiheit
geht, sind jedoch Kosten von 75.000 US$ angefallen, die die Verteidigung nicht mehr alleine
tragen kann.
Wir rufen daher alle auf, über das von Mumia und seiner Verteidigung autorisierte
Spendenkonto des Bremer IVK zu spenden:
Spendenkonto für BR Deutschland und umliegendes europäisches Ausland:
Archiv 92/Sonderkonto Jamal
S.E.B. Bank Bremen
Konto-Nr. 100 8738 701 (BLZ 290 101 11)
Stichwort "Verteidigung"
(Überweisungen aus EU-Ländern: IBAN DE78 2901 0111 1008 7387 01 - BIC: ESSEDE5F29)
Die aktuelle Lage von Mumia Abu-Jamal
Hier kommt ihr zum Artikel und dem Audiobeitrag
Mumia: Staatsanwaltschaft geht auf Todesstrafe
Bemerkenswerter Artikel in der Zeit Online.
Der Artikel vom 21. Oktober ist insofern ungenau, als die Anklage ihren Antrag damals
ANGEKÜNDIGT, aber noch nicht eingereicht hat.
Einem aufgehobenen Urteil zum Trotz: Der US-Bundesstaat Pennsylvania besteht auf der Todesstrafe für den Journalisten Mumia Abu-Jamal
Mumia: Staatsanwaltschaft geht auf Todesstrafe
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Die letzte rechtliche Chance: Die US-Supreme Court-Anträge von Troy Davis und Mumia Abu-Jamal
Beide Agenturmeldungen vom Montag, den 6.10.,
Eine Verwechslung hat an diesem Montag, den 6. Oktober, für eine Agenturmeldung gesorgt, die weltweit Verwirrung gestiftet hat. AFP meldete um 17.11 h MEZ, der US Supreme Court (UssC) habe den Antrag auf Neuaufnahme seines Verfahrens für Mumia Abu-Jamal abgewiesen. Mit Nachrichtenticker von 17.18 h MEZ kam die Meldung hinterher, der Antrag von Troy Davis auf ein neues Verfahren sei abgelehnt worden.
Während die Telefone bei der Solidaritätsbewegung heiss liefen und diesseits und jenseits des Atlantiks alle, die beide Fälle seit langem begleiten, fieberhaft Recherchen anstellten, um den Wahrheitsgehalt der Meldungen zu überprüfen, berichtete Welt-online bereits darüber und hinterlegte die Meldung in ungewöhnlicher Ausführlichkeit mit sorgfältig recherchierten Fakten über die Zweifelhaftigkeit beider Verfahren und den breiten weltweiten Aufschrei für beide Todeskandidaten.
Auch ZEIT-online kommentierte die Meldung ausführlich mit Hintergrundwissen. Das Schweizer Online-Magazin Blick stellte den Fall breit und inhaltlich korrekt dar, betitelte seinen Artikel aber reisserisch mit"Giftspritze wartet auf Abu-Jamal" und hob wie viele andere darauf ab, dass auf Troy Davis nun ebenfalls die Hinrichtung warte.
Beides ist falsch.
Der Blog des Supreme Courts, der täglich alle Entscheidungen kommentiert, fasst die 82 Seiten umfassende Liste der Urteile des Tages kurz und bündig zusammen: "Keine Meldung zu Troy Anthony Davis Berufungsantrag." Eine Entscheidung in seinem Fall wird nunmehr nicht vor Freitag erwartet.
Die peinliche Agentur-Verwechslung ist ganz offensichtlich deshalb zustande gekommen, weil Montag der Tag war, an dem alle die angekündigte Entscheidung des Supreme Court in Troy Davis Fall erwartet hatten. Die für den 23. September angesetzte Hinrichtung des Afro-Amerikaners hatte weltweite Proteste ausgelöst und war zwei Stunden vor der Vollstreckung vom Supreme Court ausgesetzt worden.
Troy Davis sitzt seit nunmehr 17 Jahren im Todestrakt von Georgia, nachdem er ohne Indizienbeweise und ausschliesslich aufgrund von Zeugenaussagen für einen Polizistenmord in Savannah verurteilt worden war. Sieben der neun Zeugen haben mittlerweile ihre Aussagen widerrufen und angegeben, von der Polizei unter Druck gesetzt worden zu sein. Einer der beiden übrigen wird von Davis Verteidigung für den tatsächlichen Mörder gehalten.
Die Verfahrens-Ablehnung des Supreme Court bezog sich nicht auf ihn, sondern auf Mumia Abu-Jamal. Auch das kam überraschend, denn ausser dem engsten Kreis seines Verteidigungsteams hatte niemand zu diesem Zeitpunkt damit gerechnet.
Aber dieses Urteil bezieht sich nicht auf den grossen Antrag der Verteidigung, der Berufung einlegt gegen die rassistische Geschworenenauswahl im ursprünglichen Verfahren und die Irreführung der Jury durch den Staatsanwalt bei der Urteilsfindung. Vielmehr bedeutet es die Ablehnung eines Antrags vom Juni, in dem es um die Zulässigkeit von Detailbeweisen vor Gericht ging und um die Fragen nach dem Wahrheitsgehalt verschiedener Zeugenaussagen.
Der eigentlich wichtige Antrag Abu-Jamals auf US-Bundesebene steht noch aus und wird von der Verteidigung erst am 20, Oktober, bei einer Verlängerung der Frist sogar erst am 20. Dezember gestellt werden. Abu-Jamals Hauptanwalt Robert R. Bryan war gestern auf seiner Reise zur fanzösischen Filmfestival-Premiere von "In Prison My Whole Life" nur kurz zu erreichen. "Bitte verstehen Sie diese Entscheidung nicht falsch – sie hat mit dem Antrag, der sich auf den Rassismus bei der Jury-Auswahl und die Urteilsfindung der Geschworenen bezieht, nichts zu tun! Wir sind noch nicht am Ende."
Die Verurteilung Mumia Abu-Jamals wegen Mordes an einem Polizeibeamten ist noch immer nicht endgültig. Sowohl Mumia Abu-Jamal als auch Troy Davis haben, entgegen der irreführenden Presse- und Medienmitteilungen, immer noch die Chance auf Gewährung eines neuen und fairen Gerichtserfahrens, das erneut darüber befindet, ob sie das ihnen zur Last gelegte Verbrechen tatsächlich begangen haben.
Alles spricht dafür, dass sie genau das nicht getan haben. Wegen dieser offensichtlichen Monstrosität ist der Kampf gegen die Hinrichtung von Troy Davis und Mumia Abu-Jamal derzeit einer der wichtigsten Aspekte des Kampfs gegen die Todesstrafe überhaupt.
Wichtig für beide ist es, dass die öffentliche Unterstützung jetzt nicht ausbleibt. Für Mumia Abu-Jamal wird es zwischen im Dezember 2008 eine weltweite Aktionswoche geben, die Vorbereitungen in Berlin laufen auf Hochtouren.
Für Troy Davis wurden und werden Online-Proteste organisiert. Infos gibt es auf der Webseite von
Amnesty International USA
und der Seite der
Kampgane zur Beendigung der Todesstrafe
Annette Schiffmann und Michael Schiffmann
Mumia-Hörbuchgruppe: Die "Mumia-Ausnahme" am 6.10.08 vor dem Supreme Court
hier geht's zum Artikel
Legal update von Robert R. Bryan 22. Juli 2008: "en banc" Antrag abgelehnt
Mitteilung von Rechtsanwalt Robert R. Bryan über die Ablehnung
des Antrages vom 27. Juni 2008 an das US-Bundesberufungsgericht, sich
erneut mit dem Fall seines Mandanten Mumia Abu-Jamal zu befassen / Die
nächsten juristischen Schritte führen vor den Obersten Gerichtshof
der USA in Washington D. C.
"Ich bin aufgebracht darüber, dass der Rassismus nach wie
vor seine hässliche Fratze in unserem Land zeigt"
Liebe Freundinnen und Freunde,
Rechtsanwalt Robert R. Bryan hat uns darum gebeten, kurzfristig diese
aktuelle Mitteilung zu verbreiten:
US-Bundesberufungsgericht für den 3. Gerichtsbezirk, Philadelphia
Das Bundesberufungsgericht hat am 22. Juli 2008 den im Namen meines
Mandanten Mumia Abu-Jamal gestellten Antrag abgelehnt, als erweitertes
Richtergremium des Bundesberufungsgerichts (En Banc) erneut über
die Frage zu verhandeln, meinem Mandanten einen neuen Prozess zu
gewähren. Einfach ausgedrückt, haben wir nicht die notwendige
Stimmenmehrheit der neun Richter bekommen. Für eine erneute Befassung
hätten sich wenigstens fünf Richter dafür aussprechen
müssen. Leider forderte nur Richter Thomas L. Ambro erneut die
Wiederaufnahme des Verfahrens, weil er durch die Ablehnung von schwarzen
Jurykandidaten aus rassistischen Motiven die US-Verfassung verletzt sieht.
Diese Position, die Richter Ambro in seiner abweichenden Meinung in der
Entscheidung des Bundesberufungsgerichts vom 27. März 2008
vorgetragen hat (siehe News-Ticker vom 13. April 2008 /
hier klicken!),
unterstützt uns dabei, den Druck für ein neues Verfahren zu
erhöhen, um Mumias Freiheit zu erringen. Richter Ambro argumentiert,
dass die Kerngarantie des Gleichbehandlungsgrundsatzes, die die Bürger
darin versichert, dass ihr Staat sie nicht wegen ihrer Hautfarbe diskriminieren
wird, bedeutungslos wäre, wenn wir dem Ausschluss von Jurykandidaten
auf der Basis ... ihrer Hautfarbe zustimmen würden. Ich widerspreche
deshalb mit allem Respekt.
Reaktion auf die Gerichtsentscheidung
Ich habe sofort nach Bekanntgabe der Gerichtsentscheidung ein
Verteidigergespräch mit meinem Mandanten geführt. Mumia war
genau wie ich entsetzt über die Weigerung des Gerichts, unserem Antrag
nachzukommen, weil damit bisherigen Grundsatzentescheidungen sowohl des
US-Bundesberufungsgerichts selbst als auch des Obersten Gerichtshofs der USA
widersprochen wird. Als Verteidiger bin ich aufgebracht darüber, dass der
Rassismus nach wie vor seine hässliche Fratze in unserem Land zeigt, in
unserem Rechtssystem aber keinen Platz mehr haben dürfte. Es ist eine
unbestreitbare Tatsache, dass der Staatsanwalt in dem Verfahren, das meinem
Mandanten im Juli 1982 das Todesurteil einbrachte, von rassistischen Motiven
geleitet wurde, als er schwarze Jurykandidaten ablehnte, und dass der fanatische
Hinrichtungswille bis heute in der Justiz Philadelphias fortbesteht. Ich wäre
naiv, wenn ich nicht merken würde, dass die politische Einflussnahme und
Ungerechtigkeit in diesem Fall zum Himmel stinken.
Oberster Gerichtshof der USA in Washington D. C.
Wir werden nun vor dem Obersten Gerichtshof die Berufungszulassung
beantragen. Dazu haben wir Zeit bis zum 20. Oktober 2008, sofern es keine
Fristverlängerung gibt. Wir werden in unserem Antrag sowohl den
Rassismus thematisieren als auch die Tatsache, dass der Staatsanwalt die
Geschworenen rechtlich falsch instruierte, um gegen meinen Mandanten
einen Schuldspruch wegen Mordes durchsetzen zu können.
Fazit
Auch wenn das Bundesgericht am 27. März 2008 bereits einen
neuen Geschworenenprozess über das Strafmass angeordnet hat
[über die Frage, Todesstrafe oder lebenslange Haft], strebe ich
weiterhin die völlige Aufhebung [des Urteils von Juli 1982] an.
Wir werden nicht ruhen, bevor Mumia frei ist.
Mit freundlichen Grüssen,
Robert R. Bryan
Law Offices, 2088 Union Street, Suite 4
San Francisco, California 94123-4117
Vielen Dank an die Übersetzer des
IVK Bremen
Hier findet ihr die deutsche original Übersetzung
Erneute Rechtsbeugung gegen Mumia Abu-Jamala
hier geht's zum Artikel
Artikel über die ABU-JAMAL-News aus Philadelphia auf indymedia
hier geht's zum Artikel
Mumia: Reaktionen auf Gerichtsentscheidung
hier geht's zum Artikel
Hintergrund der Gerichtsentscheidung gegen Mumia Abu-Jamal, von M. Schiffmann
Entscheidung des US-Berufungsgerichts für den 3. Bezirk zum Fall Mumia Abu-Jamals
Am Donnerstag, den 27. März 2008 ist endlich die lang erwartete Entscheidung
des 3. US-Berufungsgerichts über den Schuldspruch und das Todesurteil gegen Mumia Abu-Jamal gefallen.
Abu-Jamal wurde 1982 wegen Polizistenmordes zum Tod verurteilt und kämpft seitdem
um eine Aufhebung seines Todesurteils und für ein neues Verfahren. Seit das Urteil gegen ihn
mit der Ablehnung seiner ersten Berufung 1989 und der Weigerung des US Supreme Court 1990, seinen
Fall anzuhören, rechtskräftig wurde, hat sich eine breite internationale Bewegung für
das Leben und die Freiheit Mumia Abu-Jamals entwickelt.
Ein unfairer Prozess, wachsende Beweise für Abu-Jamals Unschuld, der Verweis auf rassistische und klassenorientierte Justiz sowie der politische Hintergrund des Falls - Abu-Jamal war in seiner Jugend Mitglied der radikalen Schwarzenorganisation Black Panther Party, eine Tatsache, auf die auch der Staatsanwalt in seinem Prozess hinwies - dies sind die Stichworte, die Abu-Jamal zu einer Symbolfigur für den Kampf gegen die Todesstrafe und viele andere Ungerechtigkeiten der US-Justiz gemacht haben.
Nach vielen Jahren errang Abu-Jamal 2001 einen ersten Sieg, als ein Bundesrichter das Todesurteil gegen ihn aufhob, den Schuldspruch gegen ihn allerdings bestehen liess.
Das Berufungsgericht in Philadelphia - für den Bundesstaat Pennsylvania das
höchste Gericht unterhalb des US Supreme Court - hatte jetzt erstens darüber zu befinden,
ob das Todesurteil gegen Abu-Jamal weiterhin ausser Kraft bleibt, und zweitens darüber, ob
Abu-Jamal Anspruch auf einen gänzlich neuen Prozess hat, in dem auch die Schuldfrage erneut geprüft wird.
Im ersten Punkt hat Abu-Jamal erneut gewonnen: Die Aufhebung des Todesurteils bleibt
bestehen, und dies kann als grosser Sieg der jahrzehntelangen Solidaritätsbewegung für Abu-Jamal gewertet werden. Dies ist der Fall, obwohl der Anklage auch hier das Recht zugestanden wurde, innerhalb von 180 Tagen nach Rechtskraft der Entscheidung ein neues Juryverfahren zur Festsetzung des Strafmasses - Lebenslänglich oder Tod - zu fordern.
Doch im zweiten Punkt, seiner Forderung nach einem gänzlich neuen Verfahren, war
die Entscheidung des Gerichts eine bittere Niederlage für Abu-Jamal. Das Gericht gab
ihm in keiner der drei Fragen, die es ihm zur Überprüfung der Rechtmässigkeit des
ursprünglichen Verfahrens zugestanden hatte, Recht.
Diese drei Fragen sind: 1) Rassismus der Staatsanwaltschaft bei der Auswahl der
Geschworenen. 2) irreführende Behauptungen des Staatsanwalts gegenüber der
Jury, 3) unfaires Verhalten des Verfahrensrichters während Verhandlungen über die Wiederaufnahme des Verfahrens in den neunziger Jahren.
Da ein positiver Entscheid in jeder einzelnen Frage den Weg zu Abu-Jamals Ziel, einem
neuen Prozess hätte ebnen können, war der negative Entscheid des Gerichts eine
schwere Enttäuschung.
Allerdings war zumindest einer der drei Richter der Ansicht, die Frage des Rassismus bei der Juryauswahl sei so gravierend, dass Abu-Jamal hier wenigstens eine erneute Anhörung zur Klärung der Frage und dann vielleicht auch ein neuer Prozess zugestanden werden müsse.
Darin ist immerhin ein "Silberstreifen" zu sehen, der trotz aller für Abu-Jamal enttäuschenden Aspekte in dieser Entscheidung des Berufungsgerichts enthalten ist.
Die Richter, die am 27. März ihre Entscheidung gefällt haben, sind nur ein kleiner Teil des Gesamtgerichts, das aus 17 Richtern besteht.
Der nächste Schritt der Verteidigung wird nun ein Antrag auf Anhörung vor dem gesamten Gericht sein, und wenn dieser Antrag gewährt wird, das Gericht die Argumente der Verteidigung anhört und Abu-Jamal schliesslich in einer der drei oben genannten Fragen Recht gibt, kann alles wieder ganz anders aussehen.
Wenn Abu-Jamal allerdings auch hier unterliegt, bleibt nur noch der Gang zum US Supreme Court,
und dass dieser sich überhaupt mit dem Antrag befassen wird, ist nicht sehr wahrscheinlich - 95 % aller Anträge auf Anhörung vor diesem Gericht werden abschlägig beschieden. Damit wären die juristischen Aussichten auf einen neuen Prozess endgültig verbaut.
Grundsätzliches zum juristischen Hintergrund in Mumia Abu-Jamals Verfahren:
Mordprozesse in den USA bestehen immer aus 2 Teilen:
- ein Geschworenengericht befindet darüber, ob der Angeklagte es getan hat oder nicht (Schuldphase)
- dasselbe (meist personalidentisch dasselbe!) Gericht befindet darüber, wie hart derjenige bestraft werden soll. In Mumias Fall: Lebenslänglich oder Tod.
Mumia Abu-Jamal wurde 1982:
- für schuldig befunden und
- zum Tod verurteilt.
Seitdem versucht er, BEIDES von Berufungsgerichten aufheben zu lassen.
2001 hob ein Bundesgericht das Todesurteil (also Punkt 2)auf, fand aber dass
der Schuldspruch ( also 1) angemessen war. Das jetzige Gericht ist grundsätzlich
zuständig für die Überprüfung solcher Beschlüsse.
Das Urteil vom 27.3. 2008 besagt, dass die Entscheidung von 2001 richtig war:
- Aufhebung des Todesurteils
- Aufrechterhaltung des Schuldspruchs.
Daher das für Mumia Abu-Jamal 1) gute und 2) schlimme Resultat:
Wenn es dabei bleibt, wird er
- nicht hingerichtet, (ausser im Fall der zusätzlichen Komplikation, dass die Anklage eine erneute Verhandlung DARÜBER vor einer neuen Jury beantragt, aber
- bekommt er auch keinen neuen Prozess, der ALLES behandelt, also auch die Frage, ob er schuldig ist oder nicht.
Abu-Jamal hat jedoch immer einen neuen Prozess gefordert, der die einzige Möglichkeit wäre, OFFIZIELL seine Seite der Geschichte zu erzählen, neue Beweise und neue Zeugen und Zeuginnen einzubringen und freizukommen.
Michael Schiffmann
mikschiff@t-online.de
PEN-Zentrum Deutschland und Literaturforum des Brecht Hauses: Ein Abend für Mumia Abu-Jamal
Lesung und Gespräch
Mit Rolf Becker, Robert R. Bryan,
Brigitte Burmeister, Jürgen Heiser,
Lothar Trolle
Moderation Sabine Kebir und
Wilfried F. Schoeller
Eine Gemeinschaftsveranstaltung mit dem P.E.N.-Zentrum Deutschland
Seit 1982 sitzt der amerikanische Autor Mumia Abu-Jamal in der Todeszelle, verurteilt wegen
Polizistenmordes. Aber die Beweise sind dürftig und Manipulationen aus rassistischen und
politischen Gründen naheliegend. An diesem Abend wird sein Fall aufgerollt: Schriftsteller
und Schauspieler lesen aus seinen aktuellen Texten, sein Anwalt Robert R. Bryan erörtert
das juristische Verfahren.
Donnerstag, 17. April 2008, 20 Uhr
Literaturforum im Brecht-Haus
Chausseestr. 125 * 10115 Berlin
Eintritt: 5,- € / ermässigt: 3,- €
Kein Kartenvorverkauf
Abendkasse öffnet eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn
Das Leben Mumia Abu-Jamals ist weiterhin bedroht
Artikel von Victor Grossman im Neuen Deutschland
In Prison My Whole Life: Filmpremiere am 12.04.2008 in Berlin, mit Linn Washington u.a.
Im Rahmen des britischen Filmfestivals britspotting präsentiert Amnesty International:
In Prison my Whole Life - The Case of Mumia Abu-Jamal
Regie: Marc Evans
Diese deutsche Premiere dieses Films fällt nun zusammen mit einer hochaktuellen Entwicklung des Falls:
Am 27. April hat das 3. Bundesbeurfungsgericht in Philadelphia nach fast einjähriger Beratung eine Entscheidung gefällt:
- Mumia Abu-Jamals Todesurteil wird aufgehoben. Das ist gut - und sicherlich zu grossen Teilen der jahrelangen weltweiten Aufmerksamkeit und Unterstützung zu verdanken.
- Sein Antrag auf Prüfung dreier Punkte, deren Bewilligung ein neues Verfahren möglich machen würden, wird abgelehnt.
Das ist sehr schlecht.
Es bedeutet, dass ihm nun die letzte Chance verweigert werden soll, mit Hilfe neuer Zeugen und neuer Beweise seine Unschuld zu beweisen, die er immer beteuert hat. Die Verteidigung hat bereits Widerspruch eingelegt.
Der Fall Mumia Abu-Jamals hat wie kaum ein anderer weltweit Öffentlichkeit und Gemüter bewegt. Amnesty International hat ihm einen eigenen Bericht gewidmet.
Seit über 25 Jahren sitzt der preisgekrönte afroamerikanische Journalist im Todestrakt - und dort wird er so lange bleiben, bis entweder alle Einspruchsfristen der Anklage gegen die Aufhebung des Todesurteils vergangen sind oder er doch einen neuen Prozess bekommt.
Was wiederum Jahre dauern kann.
Der Film In Prison My Whole Life verfolgt eindrucksvoll alle Hinweise auf Abu-Jamals mögliche Unschuld - und kommt zu dem bedrückenden Schluss, dass der Staat hier wahrscheinlich einen Unschuldigen für immer wegsperren will.
Wir laden Sie herzlich ein, sich selbst ein Bild zu machen.
Termine
- Samstag, 12. April 2008, 18.00 h - Kino 3 Hackesche Höfe Berlin-Mitte
- Mittwoch, 16. April 2008, 22.15h - fsk Kino Kreuzberg
Nach der Vorführung am 12. April stehen für Fragen zur Verfügung:
- Michael Schiffmann, Amerikanist und Linguist aus Heidelberg, Experte des Falls und Autor des Buches:
"Wettlauf gegen den Tod - Mumia Abu-Jamal", das den inhaltlichen Rahmen für den Film geliefert hat
- Annette Schiffmann, Bundesweites Netzwerk gegen die Todesstrafe, Heidelberg und Rechercheurin für den Film
- Prof. Linn Washington, Journalismus-Dozent, Rechtsexperte, Freund und ehemaliger Kollege von Abu-Jamal aus Philadelphia
Nach der Vorführung am 16. April ist eingeladen: Robert R. Bryan aus San Francisco, Hauptanwalt von Mumia Abu-Jamal!
Empfehlungen
- Dies ist der bisher einzige Film, den Amnesty International mit seinem Logo versehen hat.
- Bisher eingeladen zu den Filmfestivals:
- London - Oktober 2007
- Rom - Oktober 2007
- Sundance Utah - Februar 2008
- Human-Rights-Filmfestival Genf - März 2008
- Thessaloniki - März 2008
- britspotting Berlin, Köln, Stuttgart - April 2008
- Belfast - April 2008
- Copenhagen - Oktober 2008
Webseite und Trailer
Alle Rückfragen jederzeit an Annette Schiffmann:
0172-77 40 333
anna.schiff@t-online.de
www.britspotting.de
Internationales Verteidigungskomitee zur Gerichtsentscheidung gegen Mumia Abu-Jamal
Zum Artikel
Free Mumia: juristisches zur Pennsylvenia Surpreme Court Ablehnung am 19. Feb. 08
Zum Artikel
"In Prison my whole Life" Artikel in der JW
Ein Dokfilm auf dem Sundance-Festival hat Unvorstellbares bewirkt: Solidarität mit Mumia
Abu-Jamal im US-amerikanischen Mainstream
Von Annette Schiffmann aus Junge Welt, 25.01.2008 / Feuilleton / Seite 13
Oberster Gerichtshof Pennsylvanias lehnt Mumia Abu-Jamals Antrag auf
Wiederaufnahme des Verfahrens ab
Von Jürgen Heiser
Notfallbenachrichtigungsliste
Sinn und Zweck dieser Liste ist es, im Falle eines Urteiles
sofort informieren zu können.
Die grosse Gefahr ist nämlich, dass z.B. bei einem
Todesurteil nur sehr wenig Zeit bleiben wird, etwas zu tun.
Falls wir irgendetwas Vergleichbares wie 1995 und 1999,
wo Mumias angestzte Hinrichtungen wenige Tage vorher
aufgrund massiver weltweiter Proteste abgestzt wurden,
müssen wir vorher anfangen, zu mobilisieren.
Konkret heisst das, den Interessierten die Sachlage
erklären und auf die möglichen kommenden
Konsequenzen für Mumia hinzuweisen.
Du kannst die E-Mail
Notfallliste ausdrucken,
in deinem Bekanntenkreis, auf Veranstaltungen usw. Leute
fragen, ob sie sich eintragen wollen und das Ganze
entweder per Post an:
Mumia Abu-Jamal Hörbuch Gruppe
c/o Ausnahms-Weise e.V.
Weisestr. 53
12049 Berlin
oder per E-Mail an:
zurückschicken. Die E-Mail Adressen werden
dann in diesen Verteiler aufgenommen.
Unterschriftenaktion - Petition für Mumia
Auf der Website der San Francisco -
Mobilization to
Free Mumia Abu-Jamal
-
findet ihr eine Petition für Mumia, die zu unterschreiben
sich lohnt und die mensch online unterschreiben kann.
Direkt zur Petition geht es über diesen
Link.
Mumia-Hörbuchgruppe: Wer ist das Berliner Mumia-Bündnis? Und wer ist es nicht?
Jetzt mal etwas, was wir eigentlich nie schreiben wollten:
Sei es das schlechte Wetter oder die Belastung durch etliche Polittermine und Spontandemos (Köpiversteigerung, Anti-G8-Razzien) der vorausgegangenen Woche: Am 12.05. waren wir zu keinem Zeitpunkt mehr als 300 Leute vor der US-Botschaft.
Wir wissen, dass etliche erkältungsbedingt nicht gekommen sind, aber angesichts unser massiven und langandauernden Mobilisierung hat uns diese kleine Zahl an Teilnehmer_innen doch überrascht.
Als erstes Mal ein Dankeschön an alle, die trotz Regen und "Un-Popularität" des Themas gekommen sind.
Wir wissen durch diverses Feedback nämlich, das grosse Teile der Berliner Linken immer noch davon ausgehen, dass die Mumia-Kampagne
von den politischen Trittbrettfahrer_innen der RIM/RK (oder wie sie sich sonst aktuell gerade nennen) und/oder den Trotz-Kisten des
"KfsV" getragen sei. Insbesondere die RIM/RK hatten zwischen 2000 und 2002 die grosse Empörung, die Mumias Fall international ausgelöst hat, benutzt, um Interessierte für ihre zweifelhafte Gruppierung zu rekrutieren.
Als 2002 klar wurde, dass es keine "Massenbewegung" unter ihrer Führung geben würde, liessen sie die Mumia-Kampagne sang- und klanglos wieder fallen. Gut so - wie wir meinen. Zwar machten sie vor ca. 1 Monat den halbherzigen Versuch, sich dem Berliner Bündnis für Mumia Abu-Jamal anzuschliessen, aber etliche Gruppen, unter anderem wir, haben dies bewusst verhindert, da wir eine Zusammenarbeit mit ihnen aus oben besagten sowie politisch grundsätzlichen Erwägungen ablehnen. Ähnlich verhält es sich mit dem "KfsV". Ihr Hauptbetätigungsfeld sind eigentlich unsere öffentlichen Aktionen, wo sie alle Anwesenden mit ihren sonderbaren Papieren bedrängen und so massiv Verwirrung stiften. Nach 2 wöchiger Dauerdiskussion Anfang April war es im Bündnis Konsens, dass wir inhaltlich und stilistisch nicht mit dieser sektenähnlichen Gruppierung zusammnenarbeiten möchten.
Eigentlich hatten wir gedacht, dass dies durch unsere Flyer, Texte, Aufrufe und nicht zuletzt durch das Hörbuchprojekt mit den dazugehörigen Webseiten auch deutlich geworden sei. Aber es scheint leider zumindest in Berlin nicht so zu sein. Alle im Berliner Bündnis für Mumia Abu-Jamal vertretenen Gruppen arbeiten daran, für Mumias Freiheit und die Abschaffung der Todesstrafe generell zu mobilisieren. Das wir dabei ansonsten politisch teilweise sehr weit auseinanderstehen, hat keinen Einfluss auf unsere, wie wir meinen, gute Bündniszusammenarbeit.
Falls du diesen Sachverhalt in deinem Bekanntenkreis mal verbreiten würdest, wäre uns bestimmt viel geholfen.
zur Zeit sind im Bündnis vertreten:
Bundesweites Netzwerk für Mumia Abu-Jamal, Gruppe Freiheit für Mumia Abu-Jamal-Berlin, Freiheit für Mumia Abu-Jamal-Heidelberg, Hörbuchgruppe Mumia Abu-Jamal, Rote Hilfe Berlin, Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, Tayad-Komitee, CLoF - Freedom Power - Musik gegen Gewalt, sowie einige Einzelpersonen
unterstützt wird das Berliner Bündnis für Mumia ferner durch:
PDS.Die Linke - Berlin, Internationalistischer Abend im Schnarup Thumby, Volker Ratzmann (Republikanischer Anwält_innenverein, Grüner im Berliner Abgeornetenhaus und Mumias internationaler Prozessbeobachter 1995 und vor wenigen Tagen, am 17.05. in Philadelphia), Haus der Demokratie und Menschenrechte
A.K.J. Interview mit dem Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal
Hier kann das Interview als mp3 runtergeladen werden.
Legal update von Robert R. Bryan - Sept. 2007
Liebe Freunde:
Wir warten immer noch auf eine Entscheidung des Dritten
Bundesberufungsgerichts in Philadelphia zum Fall meines
Mandanten Mumia Abu-Jamal. Zu diesem komplexen Fall fand
am 17. Mai 2007 vor einem dreiköpfigen Richtergremium
eine Anhörung statt. Vorausgegangen waren zahlreiche
Verfahrensschritte, in deren Rahmen umfangreiche
Anträge gestellt wurden. Aufgrund meiner Erfahrung
in der erfolgreichen Verteidigungsarbeit in einer grossen
Zahl von Todesstrafenfällen kann ich sagen, dass dies
ein grosser Tag war.
Unmöglich zu sagen, wie die Entscheidung des
Bundesgerichts aussehen wird. Wenn die Richter sich an
Recht und Gesetz halten und die US-Verfassung fair und
korrekt anwenden, werden wir gewinnen. Was den Zeitpunkt
betrifft, habe ich schon vor langer Zeit gesagt, die
Entscheidung werde vermutlich im Herbst fallen; sie kann
nun jeden Tag kommen. Eines ist allerdings sicher: Ganz
gleich, welche Seite verliert - die unterlegene Seite
wird eine weitere Anhörung verlangen und beim U.S.
Supreme Court einen entsprechenden Antrag stellen.
Ich habe die verschiedenen Entscheidungen, die das
Bundesgericht treffen könnte, bereits mehrmals
beschrieben. Dennoch haben jetzt einige Leute E-Mails
verschickt, die falsche Informationen enthalten. Im
Gegensatz zu ihren Behauptungen kann das Bundesgericht
kein Urteil auf "Lebenslänglich ohne
Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung"
verhängen. Dies kann nur Ergebnis der Entscheidung
eines Geschworenengerichts sein, es sei denn, dass sich
die Anklage im Fall einer Aufhebung des Strafmasses
entschliesst, nicht erneut die Todesstrafe zu
beantragen.
Ebenso kann das Gericht leider nicht die
Freilassung Mumias anordnen, das dies ein neues
Geschworenenverfahren zur Feststellung von Schuld oder
Unschuld und eine Entscheidung auf "Nicht
schuldig" erfordert, was natürlich unser Ziel ist.
Um die rechtliche Situation ein weiteres Mal
klarzustellen: Das Bundesberufungsgericht kann ein
völlig neues Geschworenenverfahren einschliesslich
Schuldphase gewähren;
ein auf das Strafmass beschränktes neues
Geschworenenverfahren beschliessen; den Fall zwecks
weiterer Verhandlungen and das Bundesbezirksgericht
zurückverweisen; oder aber alle unsere
Anträge ablehnen.
Rassismus, gefälschte Beweise und Politik ziehen
sich seit Mumias Verhaftung 1981 wie ein roter Faden
durch diesen Fall. Es geht hier um das Recht auf ein
faires Verfahren, den Kampf gegen die Todesstrafe und
die politische Repression gegen einen kritischen
Journalisten.
Mumias Ziel ist die Aufhebung seiner Mordverurteilung
und seines Todesurteils sowie die Gewährung eines
gänzlich neuen Verfahrens. Ich gehe davon aus,
dass dieses Geschworenenverfahren mit unserem Sieg und
der Freilassung meines Mandanten endet, so dass er
endlich nach Hause und zu seiner Familie
zurückkehren kann.
ch danke euch für euer Interesse an diesem
Kampf für die Menschenrechte.
it verbindlichsten Grüssen,
Robert R. Bryan
Law Offices of Robert R. Bryan
2088 Union Street, Suite 4
San Francisco, California 94123-4117
Hauptanwalt für Mumia Abu-Jamal
Free Mumia! Viva Köpi!
Wir kämpfen für ein neues Verfahren
Juli 2007 Mumia Abu-Jamal Interview mit Margaret Prescod für die
KPFK-Radioserie "Sojourner Truth"
Ausgestrahlt am 7. August 2007
Margaret Prescod: Mumia Abu-Jamal, für das Pacifica Radio Network möchte ich dir ganz herzlich für deine Teilnahme an der Sendung danken
Mumia Abu-Jamal: Danke für die Einladung, Margaret.
MP: Mumia, Leute fragen sich oft, als was man dich sehen sollte: als Taxifahrer, als investigativen Journalisten, als Black Panther, als schwarzen Militanten, als Gefängnisanwalt - als was betrachtest du dich selbst?
MAJ: In gewisser Hinsicht als all das und noch mehr. Ich meine, wenn Leute sich solche Fragen stellen, wollen sie die Dinge oft möglichst einfach haben, während das Leben selbst selten so einfach ist. Dasa Leben ist eine komplexe Sache. Ich bin all das und vieles andere, ein Kräuterspezialist, ein Knastanwalt, ein Autor, ein Dichter - kein grosser, aber ich gebe mein Bestes -, ein Vater, ein Grossvater, ein Ehemann; ja, all das trifft auf mich zu.
MP: Kannst du uns sagen, wie du an die Informationen und die Hintergründe kommst, um die wöchentlichen Kommentare aufzunehmen, die von mehr als 100 Radiosendern im ganzen Land ausgestrahlt werden?
MAJ: Ich lese ziemlich viel, gute, interessante Bücher über politische, manchmal geschichtliche Themen, ich versuche, mehrere Zeitungen zu lesen, und ausserdem versuche ich auch, im Auge zu behalten, was hier, um mich herum, passiert, denn manchmal ist eine Geschichte vor Ort besser als ein Kommentar zum Krieg [lacht]. Man verliert also auch hier seinen journalistischen Blick nicht. Es ist sozusagen einfach ein besonderes Aufgabengebiet.
MP: Wie strukturierst du deinen Tagesablauf? Wie viele Stunden pro Tag bist du ausserhalb deiner Zelle, und wie verbringst du diese Zeit?
MAJ: Der Todestrakt läuft in vielen Staaten auf das hinaus, was man Einzelhaft nennt. Das heisst, dass man ganz allein in einer Zelle ist. Und mit Ausnahme von zwei Stunden pro Tag, in denen man sich in einem Käfig befindet (einige Leute nennen das "Hof", aber meiner Ansicht nach ist die richtige Bezeichnung "Käfig"), ist man entweder allein oder zusammen mit einer einzigen anderen Person [was sich wohl auf die Wärter bezieht, A. d. Ü.].
Und 22 Stunden sind natürlich eine Menge Zeit zu Nachdenken, zum Lesen und zum Schreiben, und während das für viele vielleicht erstaunlich klingen mag, habe ich so vermutlich mehr Zeit [lacht] als der durchschnittliche Reporter, der für einen Radiosender oder sonst eine Publikation arbeitet.
MP: Das heisst, du verbringst diese 22 Stunden mit Lesen, Schreiben, Nachdenken
usw., und dann hast du in den zwei anderen Stunden vielleicht Zeit für etwas
körperliche Betätigung...
MAJ: Ja, genau. Nun ja, in einem Käfig bedeutet das, solche Sachen wie
etwas Joggen, Liegestütze machen und was sonst noch geht. Ich selber bin in letzter
Zeit zum Handballfan geworden. Das ist wie Tennis ohne Schläger [beide lachen], Und
dabei geht es hoch her, es ist ein gutes Training, und meistens kann ich drei Tage die
Woche ein gutes Spiel kriegen, und heute konnte ich früh am Morgen zum in die
Gänge kommen ein sehr, sehr gutes Spiel machen!
MP: Wie hat sich das Gefängnisleben in den letzten 25 Jahren verändert?
MAJ: Auf eine Art, die noch vor etwa 30 Jahren nicht einmal vorstellbar war. Damals war undenkbar, dass wie einige Jahrzehnte später an die drei Millionen Gefangene haben würden - einen Zustand, bei dem in dem Staat, in dem du lebst, Kalifornien, zum jetzigen Zeitpunkt mehr Leute im Gefängnis sitzen als zum Beispiel in ganz Frankreich. Es ist Wahnsinn, ich meine, es ist un- - man konnte sich solche Zahlen damals einfach nicht vorstellen.
Was sich in den letzten 25 Jahren in Wirklichkeit entwickelt hat, ist das, was viele Leute mittlerweile als den gefängnisindustriellen Komplex bezeichnen. Über die Gefängnisindustrie lassen sich eine Menge Geld, eine Menge Geschäfte, eine Menge gesellschaftlicher Macht akkumulieren, unter anderem, weil viele der Menschen, die die Gefängnisse bevölkern und ihre Insassen stellen, aus dem urbanen Kern des Landes, aus den Städten kommen und dann in die ländlichen Bezirke verbracht werden, die traditionell sehr spärlich besiedelt sind.
Viele Leute wissen allerdings gar nicht, dass jeder Gefangene nicht nur im Zensus, sondern auch bei der Aufteilung der politischen Bezirke mitgezählt wird, und wenn wir zum Beispiel von Besteuerung ohne politische Vertretung oder wie hier zumindest Mitgezähltwerden ohne Vertretung als Grund für eine Revolution reden [wie die amerikanische; "No taxation without representation" war das Schlagwort der Boston Tea Party, die die amerikanische Revolution auslöste; A. d. Ü.] - wir Gefangene werden in Kongressbezirken mitgezählt, aber natürlich spielen unsere Stimmen, unsere Bedürfnisse, unsere Lebensumstände, all unsere Interessen keine Rolle für die Politiker, die sozusagen mit unserer unfreiwilligen Hilfe, der Hilfe einer grossen Zahl von Gefangenen, gewählt werden.
MP: Die Tatsache, dass du im Gefängnis bist, Mumia, und deine wichtigsten Unterstützerinnen und Unterstützer draussen, schafft natürlich ein echtes Problem. Wie sagst du deinen Unterstützern, was sie tun sollen?
MAJ: Normalerweise auf persönlichem Weg, und das heisst, indem ich Leuten Briefe schreibe oder sie anrufe und mit ihnen spreche, und oft auch über Unterstützer, die auf einer tieferen, intensiveren Ebene mit anderen, jüngeren Unterstützern kommunizieren können. Wir arbeiten auf der Basis von menschlichem, persönlichem Kontakt - das ist meiner Meinung nach die einzig wirklich wirksame Art, Leute für die sehr anstrengende Arbeit als Anti-Gefängnis-Aktivist zu rüsten.
MP: Wie beeinflusst dein Fall deiner Meinung nach die Fälle anderer Gefangener?
MAJ: Das ist für mich schwer einzuschätzen, weil es schwierig ist, mit Leuten ausserhalb des eigenen Blocks Kontakt zu haben. Und Leute, die nicht im Gefängnis sind, können sich kaum vorstellen, wie isoliert die Menschen heute in manchen Gefängnissen sind, weil sich der Bau der neuen Gefängnisse so stark von dem der alten unterscheidet.
In den alten Gefängnissen konnten die Gefangenen sich viel besser und leichter bewegen und miteinander Kontakt halten als jetzt. Die neuen Gefängnisse sind eigens zu dem Zweck konstruiert, die Insassen voneinander zu isolieren. So kann es beispielsweise jemanden im nächsten Block geben, aber man bekommt diese Person ein halbes oder ein ganzes Jahr nicht zu Gesicht - es ist wirklich alles sehr stark isoliert, und so ist es schwer, mit Leuten ausserhalb des eigenen Bereichs im eigenen Block Kontakt zu haben.
MP: Wie empfindest du die älteren Gefangenen im Vergleich zu den jüngeren? Ich meine, gibt es deines Erachtens einen Unterschied zwischen denen, die schon seit langem hinter Gittern sind, und den "neuen" Gefangenen, die erst später dazu kamen und kommen? Was für eine Art Mensch sind die jüngeren Gefangenen, wenn man sie etwa mit jemandem wie dir vergleicht?
MAJ: Als ich hierher kam, war ich schon um einiges älter als viele der Gefangenen, die jetzt hier ankommen. Ich war 27, 28 Jahre alt, was mir von heute aus gesehen wie ein Kind vorkommt, aber wenn man sich ansieht, dass viele derjenigen, die heute hier herein kommen, noch nicht einmal zwanzig oder vielleicht 20, 21 Jahre alt sind, wird klar, dass es einen grossen Unterschied zwischen damals und heute gibt.
Viele der älteren Gefangenen - und ich sollte sagen, viele, nicht alle - sind tendenziell ruhiger, nüchterner und wohl auch geduldiger, bewusster - ich denke, dass man das schon sagen kann. Bei vielen der jüngeren Leute hier, vor allem in den letzten Jahren, dreht es sich nicht einfach darum, dass sie jünger sind, sondern darum, dass sie aus einer Lage kommen, die viel schlimmer, viel explosiver ist als die derjenigen, die vielleicht schon vor 20 Jahren hierher kamen.
Damit will ich sagen, dass die Situation in vielen Gemeinschaften (und gerade Philadelphia ist ein gutes Beispiel dafür) heute viel gefährlicher und in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht viel instabiler und katastrophaler ist als noch vor 20 Jahren. Das merkt man, wenn man jungen Leuten begegnet, die sich meinem Empfinden nach wirklich in einem ständigen Zustand der Wut befinden, in einem ständigen Zustand der Unfähigkeit und des Unwillens, Leuten, die älter als sie sind, überhaupt zuzuhören.
MP: Wenden wir uns jetzt deiner eigenen Situation zu. Könntest du uns vielleicht etwas über die jetzigen Bemühungen um einen neuen Prozess sagen? Dein Anwaltsteam und deine Unterstützer fordern ein neues Verfahren. Warum ein neuer Prozess, und warum jetzt?
MAJ: Warum jetzt? Nun, das Ganze hat natürlich nicht erst heute begonnen. Wir kämpfen darum schon seit etlichen Jahren, vor vielen Gremien im gesamten Staat und in vielen verschiedenen Gerichtssälen. Wir befinden uns erst seit zehn, oder seit fast zehn, Jahren auf der Ebene der Bundesgerichte, vor allem seit 2001, seit Richter Yohn seine Entscheidung [zur Aufhebung des Todesurteils, aber auch zur Aufrechterhaltung des Schuldspruchs wegen Mordes; A. d. Ü.] gefällt hat. Im Augenblick befinden wir uns natürlich vor dem Bundesberufungsgericht.
Wir kämpfen für ein neues Verfahren, und wenn ich an dieses neue Verfahren denke, erinnert mich das an das, was einer meiner früheren Anwälte immer gesagt hat: Wir kämpfen nicht einfach für einen neuen Prozess, sondern dafür, das es erstmals überhaupt einen echten Prozess gibt, weil vor dem ursprünglichen Richter Albert F. Sabo, der Mitglied des Polizeiverbands Fraternal Order of Police auf Lebenszeit gewesen war und den viele Juristen, die im Gerichtssaal mit ihm zu tun hatten, als "Staatsanwalt in Richterrobe" charakterisiert haben, keine Rede davon sein konnte, dass es sich in irgendeiner Weise um ein echtes, vernünftiges, faires und gerechtes Verfahren gehandelt hätte.
MP: Wenn du ein neues Verfahren bekommen solltest - können wir dann erwarten, etwas Neues zu hören?
MAJ: Ich denke, wir werden eine ganze Menge Neues hören. Ich habe schon vor vielen Jahren gesagt, dass die Jury etliche Dinge nicht gehört hat, und dass sie stattdessen Dinge gehört hat, die unfair, unwahr und nicht repräsentativ für die Fakten waren. Genau das habe ich schon 1982 den Geschworenen gesagt. Und ich denke, wenn wir einen neuen Prozess bekommen, können wir das auch beweisen.
MP: Und wenn man dir dein Recht auf ein neues Verfahren verweigert?
MAJ: Ich bin kein negativer Mensch, ich denke nicht negativ. Das entspricht einfach nicht meiner Natur. Ich kann aufrichtig sagen, dass ich auch nicht zu irgendwelchen Jubelprognosen neige - aber ich denke, dass wir gute, starke Argumente vorgelegt haben! Und ich denke, dass wir einem guten Ende entgegensteuern.
MP: Wie schaffst du es, all das durchzuhalten, Mumia? Das geht jetzt sei 25 Jahren, du hast all diese Ungerechtigkeiten der Justiz und den enormen Rassismus während des ersten Verfahrens erlebt - und doch bist du wieder hier in vorderster Front und kämpft für ein neues Verfahren. Wie hältst du das alles aus?
MAJ: Die Sache ist wohl einfach die, dass ich immer sehr beschäftigt bin. Das ist nicht Neues, aber es stimmt; ich hatte schon immer das Gefühl, dass der Tag nicht genügend Stunden hat und dass 24 Stunden auf keinen Fall genug sind. Da sind immer unvollendete Projekte, Bitten, die nicht erfüllt werden können, Briefe, die ich nicht [lacht] geschrieben habe, obwohl ich dachte, ich hätte es, künstlerische Sachen, die ich entwerfen oder zeichnen oder malen will, Artikel, die ich schreiben möchte - und so hat der Tag viele Stunden, und ich versuche, sie gut zu nutzen. Aber das habe ich immer getan, und ich glaube, das hat mir hier geholfen.
Und ich war immer von aussergewöhnlichen Menschen umgeben. Ich bin aussergewöhnlichen Menschen begegnet. Vom ersten Tag an, vor vielen Jahren, noch in Philadelphia, im Bezirk Philadelphia, überall hier im Staat. Ungewöhnlichen Männern im Todestrakt. Und ausserdem habe ich viele bemerkenswerte Menschen unterschiedlichster Art kennen gelernt, Männer wie Frauen, Schriftsteller, Aktivisten und viele andere. Das war wichtig für mich - sehr, sehr wichtig.
MP: Bist du optimistisch?
MAJ: Glaub' mir, das bin ich immer. [Beide lachen.] weisst du, man kann nun mal aus seiner Haut nicht raus. Ich habe ja schon gesagt, dass ich keine Wunder erwarte, aber ich bin immer optimistisch gewesen, und das ist nun mal meine Lebenseinstellung.
MP: Das merkt man! Möchtest du den Zuhörern unserer Sendung hier im ganzen Land, und online auf der ganzen Welt, sonst noch etwas sagen?
MAJ: Vor allem würde ich mir wünschen, dass sie wüssten, wie dankbar ich für die vielen Bekundungen von Liebe und Unterstützung bin, die ich im Lauf vieler Jahre bekommen habe, und wie ausserordentlich wichtig sie mir sind. Ich bekomme jeden Tag Briefe. Leider kann ich sie nicht alle beantworten, aber ich versuche, sie alle zu lesen. In den letzten Wochen gab es da allerdings ein Problem, weil ich jede Woche Tag für Tag Briefe von Freunden aus Deutschland bekomme, aber bis heute immer noch kein Deutsch verstehe! [Beide lachen.] Also kann ich nicht behaupten, ich hätte alles gelesen!
Aber ich wünschte, ich könnte diesen Menschen, jedem einzelnen, danke sagen! Danke, dass ihr euch die Zeit genommen habt, mir zu schreiben, danke für eure Gedanken, danke für eure guten Wünsche, und danke für eure Liebe und Unterstützung. Dass ich all das zu schätzen weiss, dass ich es spüre und mitbekomme, und dass ich unendlich dankbar dafür bin.
MP: Mumia Abu-Jamal, vielen herzlichen Dank, dass du heute hier bei uns warst.
MAJ: Ich danke dir, Margaret.
Transkript und Übersetzung: Michael Schiffmann
Bericht von der Anhörung Mumia Abu-Jamals in Philadelphia
Wie angekündigt, fand am 17. Mai 2007 die Anhörung Mumia Abu-Jamals vor dem 3. Bundesberufungsgericht in Philadelphia statt.
Dieses Gericht ist für den entsprechenden - Dritten - Bezirk der USA das höchste Gericht unterhalb des US Supreme Court. Der Dritte Bezirk umfasst neben dem Bundesstaat Pennsylvania die Staaten New Jersey und Delaware sowie die Virgin Islands.
Das Gericht ist derzeit mit 12 Richtern besetzt, zwei der insgesamt 14 Sitze sind vakant. Ausserdem gibt es 9 "Senior Judges", die im Teilruhestand sind.
Dem Fall Mumia Abu-Jamals wurden der Vorsitzende Richter Anthony Scirica (ernannt von Reagan 1987, Vorsitzender Richter seit 2003), Richter Thomas L. Ambro (ernannt von Clinton 2000) und der "Senior Judge" Robert E. Cowen (ernannt von Reagan 1987, Senior Judge seit 1998) zugeteilt.
Die Frau des derzeitigen Gouverneurs Pennsylvanias und Vorsitzenden der Anklagebehörde Philadelphias von 1977 bis 1985 Ed Rendell, Marjorie Rendell, sowie drei andere Richter haben schon vier Wochen vor der Anhörung von einer Beteiligung an diesem Fall Abstand genommen, was im Fall der Gattin Ed Rendells auf der Hand lag, da ihr Mann als Chef der Staatsanwaltschaft an Abu-Jamals Fall beteiligt war.
Hintergrund
Die Anhörung vom 17.Mai fand vor dem Hintergrund einer langen Fallgeschichte statt. Jüngste Etappen in unserem Jahrhundert waren die Aufhebung des Todesurteils gegen Abu-Jamal (bei Aufrechterhaltung des Schuldspruchs) durch Richter William Yohn Jr. vom 3. Bundesbezirksgericht am 18. Dezember 2001 und die Entscheidung des 3. Bundesberufungsgerichts vom 6. Dezember 2005, Abu-Jamal insgesamt drei Punkte zur Berufung zuzugestehen.
Abu-Jamal wurde am 3. Juli 1982 zum Tod verurteilt, was am 25. Mai 1983 von Prozessrichter Albert F. Sabo in einem eigenen Hearing formell bestätigt wurde. Seitdem sitzt er im Todestrakt - also von der Abfassung dieses Bericht her gesehen seit haargenau 24 Jahren!
Seine erste Berufung wurde am 6. März 1989 vom Pennsylvania Supreme Court (PSC) abgelehnt. Der US Supreme Court lehnte es 1990 ab, ihn anzuhören. Seitdem ist sein Urteil rechtskräftig.
1995, -96 und -97 fanden vor dem ursprünglichen Prozessgericht Anhörungen zur Wiederaufnahme des Verfahrens statt - die so genannten PCRA-Hearings nach dem Post-Conviction Relief Act. Vorsitzender Richter war kein anderer als der ursprüngliche Richter Albert Sabo. Er verweigerte einen neuen Prozess, eine Entscheidung, die am 29. Oktober 1998 vom PSC bestätigt wurde.
1999 verweigerte der US Supreme Court ihm erneut Gehör, und damit wechselte der Fall von der Staats- auf die Bundesebene. Am 14. Oktober 1999 stellte Abu-Jamal damaliges Anwaltsteam einen Habeas-Corpus-Antrag, um durchzusetzen, dass ein Bundesgericht einen neuen Prozess anordnet. Dies tat Bundesrichter Yohn, Richter am dem Berufungsgericht, vor dem der Fall jetzt liegt, unmittelbar untergeordneten Gericht nicht. Er hob lediglich das Todesurteil gegen Abu-Jamal auf und gestand der Verteidigung einen Punkt - rassistische Motive des Anklägers bei der Juryauswahl - zur Berufung zu.
Vier Punkte
Nach Aufhebung des Todesurteils am 18. Dezember 2001 hatte die Staatsanwaltschaft als Partei, die sich im ursprünglichen Prozess durchgesetzt hatte, automatisches Berufungsrecht, von dem sie Gebrauch machte. Das ist der erste Punkt, Punkt 1., um den es jetzt geht.
Die Verteidigung beantragte damals und erneut 2005, weitere Punkte zur Berufung zugestanden zu bekommen. Sie hatte damit in den drei folgenden Punkten Erfolg: 2. Fehlverhalten des Anklägers beim Schlussplädoyer, in dem er die Jury aufforderte, die Unschuldsvermutung zu ignorieren ("Wenn Sie den Angeklagten verurteilen, ist das nicht notwendigerweise endgültig, denn er wird noch eine Berufung nach der anderen haben"; dies ist eine sinngemässe Paraphrase seiner damaligen Aussage. 3. Rassistische Motive des Anklägers bei der Verwendung seiner unbegründeten Ablehnung von Juroren. 4. Unfaires Verhalten von Prozessrichter Albert F. Sabo bei den PCRA-Hearings von 1995-97.
Wie es war
Die Anhörung begann überpünktlich um 9 Uhr 27; eingefunden hatten sich 250 Zuschauer und Presseangehörige. Die Abu-Jamal-Unterstützer hatten sich bereits um 7 Uhr 30 am Gerichtsgebäude eingefunden und wurden frühzeitig eingelassen. Es gab offenbar einen Proporz zwischen Unterstützern und Gegnern; der grösste Teil der Abu-Jamal-Gegner kam erst später oder durch einen anderen Eingang. Im Gericht sassen beide Gruppen gemischt, nicht wie 1995 in zwei getrennten Gruppen.
Vor dem Gerichtsgebäude gab es eine Kundgebung von 500Abu-Jamal-Unterstützern, während der befürchtete aggressive Auftritt des über 300.000 Mitglieder starken rechtslastigen Polizeiverbandes Fraternal Order of Police (FOP) ausblieb.
Auf Seiten der Abu-Jamal-Unterstützer waren prominente Aktivisten und Stars wie Ex-Black-Pantherin Kathleen Cleaver, Autor Ward Churchill und Schauspieler Danny Glover im Saal, auf Seiten der Staatsanwaltschaft FOP-Vertreter Richard Costello, die Witwe des 1981 getöteten Polizisten Daniel Faulkner, ihr Anwalt Michael Smerconish, Abu-Jamal-Ankläger Joseph McGill und andere.
Auftritt der Staatsanwaltschaft
Beiden Seiten waren statt der üblichen 15 Minuten 1 Stunde und 5 Minuten zugestanden worden.
Zunächst sprach für etwas über 50 Minuten Staatsanwalt Hugh Burns, der die Anklageseite in Sachen Abu-Jamal seit mindestens 1995 vertritt.
Seine Redezeit war zu etwa gleichen Anteilen Punkten 1., 2., vor allem aber 3. gewidmet. Auffällig war, dass Burns durchweg sehr technisch argumentierte. Er versuchte, geltend zu machen, die Verteidigung hätte all ihre Argumente früher geltend machen müssen, weshalb diese nicht berücksichtigt werden sollten.
Inhaltlich behauptete er zu 1., das Strafzumessungsformular, das Abu-Jamals Jury 1982 vorlag, sei rechtskonform gewesen. Es habe kein Risiko bestanden, dass Geschworene zu der irrtümlichen Meinung kommen könnten, sie müssten sich über etwaige mildernde Umstände einstimmig einig sein, bevor jeder einzelne Geschworene diese berücksichtigen könnte.
Ebenso argumentierte er zu 2., Ankläger McGill habe mit seiner Aussage, Abu-Jamal werde eine Berufung nach der anderen haben, der Jury nicht die Verantwortung für ein Todesurteil abnehmen wollen, sondern im Gegenteil betont, deren Verantwortung sei "immens".
Zum, wie sich herausstellte, zentralen Punkt der Anhörung, der Frage rassistischer Motive des Anklägers bei der unbegründeten Ablehnung von schwarzen Geschworenen, meinte Burns, davon könne nicht die Rede sein; ausserdem behauptete er, die von der Verteidigung vorgelegten Statistiken zu dieser Frage seien unvollständig. Die Verteidigung spreche nur von etwas über 40 Juroren - nämlich denen, die entweder als Jurymitglieder akzeptiert oder aber unbegründet abgelehnt wurden -, während bei der sieben Tage währenden Juryauswahl insgesamt vier so genannte "Panels" von jeweils 40 Juroren in Anspruch genommen worden seien, was heisst, das zwischen 121 und 160 mögliche Geschworene befragt wurden.
Ferner warf er der Verteidigung vor, bei den PCRA-Hearings 1995 eine Vorladung von Staatsanwalt Joseph McGill versäumt zu haben, sei doch dies die Möglichkeit der Verteidigung gewesen, ihn zu seinen Motiven für die Streichung möglicher schwarzer Juroren zu befragen. Ferner zeige eine Untersuchung der Antworten auf die Fragen, die dieser den Juroren gestellt habe, dass seiner Ablehnung der fraglichen schwarzen Geschworenen andere als rassistische Motive zugrunde gelegen hätten - so hätten etwa einige der von McGill unbegründet abgelehnten Geschworenen Radiosendungen von Abu-Jamal gehört und seien dadurch vielleicht für diesen voreingenommen gewesen.
Reaktion der Richter
Auffällig war, dass alle drei Richter sich von Anfang an sehr stark ins Geschehen einmischten. Hugh Burns hatte kaum eine halbe Minute gesprochen, als er auch schon von der ersten Frage unterbrochen wurde. Seine etwas mehr als fünfzig Minuten Redezeit gestalteten sich so weniger zu einem Vortrag als zu einem fortwährenden Dialog, in dessen Verlauf die Richter immer wieder scharf pointierte Fragen stellten und sich als ausserordentlich gut und bis in Fussnoten verborgene Einzelheiten hinein informiert zeigten.
Insbesondere liessen die Richter eine kritische Haltung gegenüber Burns' Ausführungen zur Frage des Todesurteils gegen Abu-Jamal erkennen. Ich persönlich teile die Auffassung der meisten Beobachter, mit denen ich sprechen konnte, dass eine Wiederinkraftsetzung des Todesurteils gegen Mumia Abu-Jamal durch dieses Gericht sehr unwahrscheinlich ist. Es wäre eine böse Überraschung, auf die man nichtsdestoweniger dennoch gefasst sein muss.
Auch im Hinblick auf die Äusserung von Prozessankläger Joseph McGill, Abu-Jamal werde ja im Fall eines Schuldspruchs und Todesurteils ohnehin noch "eine Berufung nach der anderen" haben, liessen die Richter Skepsis im Hinblick auf die Rechtmässigkeit solcher Bemerkungen erkennen.
In der Vergangenheit sind Todesurteile - aber nicht Schuldsprüche - gegen Angeklagte aufgrund solcher Bemerkungen aufgehoben worden, darunter auch ein Todesurteil, das kein anderer als Staatsanwalt Joseph McGill unter Vorsitz keines anderen Richters als Albert F. Sabo erwirkt hatte.
Die Verteidigung hat in ihren Anträgen darauf hingewiesen, dass ein derartiges Herunterspielen der Verantwortung der Jury natürlich nicht nur während der Strafzumessungsphase, sondern auch in der Schuldphase des Verfahrens unzulässig sei, da es im Endeffekt die Unschuldsvermutung ausser Kraft setze (ja, Schäuble steht leider nicht allein da).
Und in der Tat machte McGill seine Bemerkung, der Angeklagte werde eine Berufung nach der anderen haben, nicht nur während seines Plädoyers zur Todesstrafe am 3. Juli 1982, dem letzten Tag des Verfahrens, sondern auch in seinem Plädoyer am Ende der Schuldphase am 1. Juli 1982.
Ausserordentlich signifikant in diesem Zusammenhang ist die Frage, die einer der Richter, Robert Cowen dazu stellte: "Würde eine solche Aussage des Anklägers denn nicht bedeuten, dass es überhaupt kein faires Verfahren gab", d.h., dass auch der Schuldspruch gegen Abu-Jamal auf verfassungswidrige Art zustande kam?
Drei Sprecherinnen und Sprecher der Verteidigung
Judith Ritter spricht zur Todesstrafe
Als erste Sprecherin der Verteidigung trat dann Robert R. Bryans Co-Anwältin Judith Ritter auf, die zum Thema der Todesstrafe sprach. Nur selten von Fragen der drei Richter unterbrochen, legte sie dar, weshalb das vom Gericht 1982 verwendete Jury-Formular zusammen mit den Instruktionen von Prozessrichter Albert F. Sabo bei der Jury mit beträchtlicher Wahrscheinlichkeit den Eindruck erwecken musste, dass individuelle Geschworene einen bestimmten mildernden Umstand nur dann in Betracht ziehen durften, wenn ALLE Juroren sich über diesen Umstand einig waren.
Das betreffende Formular lässt in dieser Hinsicht in der Tat nur wenig Zweifel. Wenn die Verteidigung hier Recht behält, liegt damit ein Verstoss gegen das Urteil des US Supreme Court von 1988 im Fall Mills vor, und die Aufhebung des Todesurteils gegen Abu-Jamal im Jahr 2001 durch Bundesrichter Yohn muss bestehen bleiben.
Robert R. Bryans Ausführungen zur Batson-Frage
Nach dem etwa zehnminütigen Vortrag Ritters sprach Mumia Abu-Jamals Hauptanwalt Robert R. Bryan etwa 40 Minuten lang zur Frage des Rassismus des Anklägers bei der Geschworenenauswahl - der so genannten Batson-Thematik, benannt nach einem bahnbrechenden Urteil des US Supreme Court von 1986. Seit diesem Urteil muss die Verteidigung erheblich weniger Beweise vorlegen, um einen Missbrauch des Rechts der Staatsanwaltschaft, 20 Geschworene unbegründet ablehnen zu können, zum theoretisch schon vor 1986 verbotenen systematischen Ausschluss von Schwarzen oder anderen Minderheiten zu demonstrieren. Aufgrund der Komplexität der Materie mussten hier etliche Fragen offen bleiben, wobei sich für mich vor allem zwei herauskristallisierten:
- die verfahrenstechnische Frage, ob die verschiedenen Verteidiger Abu-Jamals bis August 2003 (als Robert Bryan neuer Hauptanwalt wurde) in den jeweiligen Berufungsstadien sämtliche Beweismittel zu diesem Thema ausgeschöpft haben, und hier insbesondere, ob die Verteidigung 1995 Prozessankläger McGill vor Gericht hätte laden lassen müssen, um jetzt einen Anspruch auf Behandlung des Themas durch das Gericht zu haben, und
- ob die vorliegenden Statistiken ausreichen, um einen ersten Verdacht auf rassistische Motive des Staatsanwalts bei der Verwendung seiner unbegründeten Ablehnung von schwarzen Geschworenen zu rechtfertigen. Wenigstens ein Richter monierte hier, dass keine Statistiken über die ethnische Herkunft der gesamten Anzahl der potentiellen Geschworenen vorliegen.
Darüber wird letztlich das Gericht entscheiden müssen. Auf den ersten Blick merkwürdig scheint, warum die ethnische Zusammensetzung des gesamten Jury-Pools überhaupt ins Spiel gebracht wurde, geht es doch im Urteil des US Supreme Court im Fall Batson ausschliesslich um die ethnische Zugehörigkeit Juroren, die entweder akzeptiert oder unbegründet abgelehnt wurden: "In diesem Fall müssen wir den Teil des Urteils des US Supreme Court im Fall Swain (1965) untersuchen, in dem es um die Beweislast geht, die ein Angeklagter trägt, der geltend macht, die Anklage habe ihm durch unbegründete Geschworenenablehnungen zwecks Ausschluss von Mitglieder seiner ethnischen Gruppe aus der Jury die gesetzlich garantierte Gleichbehandlung verweigert." (Richter Powell im ersten Satz der Begründung des Batson-Urteils des US Supreme Court, 30. April 1986). Wie mir Robert Bryan schreibt, haben jedoch andere US-Bundesberufungsgerichte entschieden, dass besagte Zusammensetzung des gesamten Jurypools ein wichtiger Faktor für die Beantwortung der Frage sei, ob rassistische Diskriminierung vorliegt.
Und hat die Verteidigung in ihrem Habeas-Corpus-Antrag von 1999 nur für unbegründet abgelehnte Juroren Statistiken vorgelegt. Immerhin sind jedoch diese unzweideutig und klar: Wir wissen, dass Staatsanwalt McGill von 14 schwarzen Juroren, die er unbegründet ablehnen konnte, 10 tatsächlich abgelehnt hat, während er bei den 25 Weissen, die er hätte ablehnen können, nur 5mal von dieser Möglichkeit Gebrauch machte.
Bei schwarzen potentiellen Juroren war damit die Wahrscheinlichkeit, von der Staatsanwaltschaft unbegründet abgelehnt zu werden, zehn Mal so hoch wie bei Weissen.
Neben den erwähnten Fragen machten die Richter geltend, dass zum Nachweis rassistischer Motive des Anklägers mehr als nur Statistiken notwendig seien, und hier verwies Robert Bryan auf sehr wichtige globale Umstände des Prozesses von 1982: eine regelrechte Kultur des Diskriminierung schwarzer Juroren durch die Anklagebehörde Philadelphias über viele Jahre hinweg, auch und gerade 1982, die Tatsache, dass ein schwarzer Journalist, der Mitglied der als Polizistenhasser verschrieenen Black Panther Party gewesen war, des Mordes an einem weissen Polizeibeamten angeklagt war, und viele derartige Umstände mehr.
Christina Swarns spricht für den NAACP Legal Fund
Zum Schluss sprach die Anwältin Christina Swarns vom NAACP Legal Fund, der zu demselben Thema einen so genannten Amicus Brief eingereicht hatte (Amicus Brief sind Anträge von so genannten "Freunden des Gerichts", d.h., Gruppen oder Organisationen, die unabhängig vom individuellen Opfer oder Angeklagten ein gesellschaftliches Interesse an dem Fall geltend machen).
In den 10 Minuten, die sie sprach, hob Swarns neben vielem anderen hervor, dass die Beweislast der Verteidigung für den 1. Schritt im so genannten Batson-Verfahren niedrig ist: Die Verteidigung müsse hier nur das Vorhandensein von Rauch, nicht aber bereits von Feuer demonstrieren. (Zur Erläuterung: Das Batson-Verfahren besteht aus drei Schritten: 1. Nachweis eines Anscheins von Diskriminierung durch die Verteidigung, 2. Darlegung von Beweisen, dass ihre Ablehnung schwarzer Juroren nicht rassistisch motiviert war, durch die Anklage, und 3. Entscheidung durch das Gericht.)
Ebenso verwies Swarns - m.E. ganz zwingend und folgerichtig - darauf, dass zur Beurteilung der Motive der Anklage für die unbegründete Streichung von Juroren keineswegs die Kenntnis der ethnischen Zusammensetzung des gesamten Jury-Pools notwendig sei.
Schlussworte
Das etwa achtminütige Schlusswort des Staatsanwalts brachte nichts wesentlich Neues.
Robert Bryan dagegen schien mir in seinem Schlusswort weiter Boden für die Verteidigung gut zu machen, indem er erneut auf die globalen Umstände des Prozesses gegen Abu-Jamal verwies, die den Hintergrund für die oben zitierten Statistiken bilden, insbesondere darauf, dass die Anklage schwarzen Juroren Fragen wie die nach dem Hören von Radiosendungen Abu-Jamals gestellt habe, die bei weissen Juroren unterblieben seien.
Fazit
Mein - und wohl auch der meisten anderen Beobachter - Fazit würde in etwa folgendermassen lauten:
- Eine Wiederinkraftsetzung des Todesurteils gegen Mumia Abu-Jamal bleibt eine bedrohliche Möglichkeit, ist aber unwahrscheinlich.
- Die Gewährung eines neuen Verfahrens für Abu-Jamal aufgrund der Aufforderung des Anklägers an die Geschworenen, im Zweifelsfall zugunsten der Staatsanwaltschaft zu irren, wäre ein rechtliches Novum, ist aber möglich.
- Auch wenn die Anhörung in Bezug auf die Statistiken über die Juroren sehr verwirrend war, scheinen die Fakten aufgrund der Antragslage klar genug.
Wir müssen uns allerdings darüber im Klaren sein, dass das durch das Batson-Urteil festgelegte Verfahren zur Feststellung rassistischer Motive auf Seiten der Anklage aus DREI Schritten besteht, die gerichtliche Behandlung aber bisher nicht über den ersten Schritt: "Liegt der Anschein von Diskriminierung vor?" hinausgekommen ist. Falls das Gericht sich hier auf die Seite Abu-Jamals stellt, ist daher zunächst die Anordnung eines so genannten evidentiary hearings, einer Beweisanhörung, wahrscheinlich. Zu diesem Zweck würde der Fall dann vermutlich an das Dritte Bundesbezirksgericht in Philadelphia, d.h., an Richter William Yohn Jr., zurückverwiesen.
Punkt 4. der zur Berufung zugelassenen Punkte wurde in der mündlichen Anhörung nicht behandelt. Wenn die Verteidigung hier gewinnt, würde eine neue Anhörung zur Wiederaufnahme von Abu-Jamals Verfahren angeordnet - nur diesmal nicht wie jetzt auf Bundesebene, sondern auf der Ebene des Staates Pennsylvania.
Eine Entscheidung ist laut jüngster Auskunft Robert R. Bryan in 45 bis 90 Tagen zu erwarten, wobei Bryan betont, dass dies eine äusserst unsichere Schätzung ist.
Dies ist damit auch das Zeitfenster, in dem die Solidarität in den USA und die internationale Solidarität in diesem Fall nicht nachlassen darf.
Kundgebung und Demonstration vor dem Gericht und zur City Hall
Nach Ende der zweieinviertelstündigen Anhörung gesellten sich die Abu-Jamal-Unterstützer im Publikum der ca. 500 Personen starken Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude zu; viele schlossen sich auch der folgenden Demonstration zum Rathaus (City Hall) an, in dem der Gerichtssaal 253 liegt, in dem Abu-Jamal 1982 verurteilt wurde.
Medienecho
Um das Hearing vom 17. Mai herum gab es etliche Veranstaltungen.
Am 16. Mai fanden gleich drei davon statt, nämlich eine Podiumsveranstaltung von "Educators for Mumia" in der Drexel University, eine Veranstaltung mit dem Autor Ward Churchill und der Ex-Kongressabgeordneten Cynthia McKinney im Zentrum der Quäker-Gemeinde American Friends Service Committee und ein Konzert mit Immortal Technique und Mumias Tochter, der Rapperin Goldilocks, in der Konzerthalle Rotunda.
Am 18. Mai sprachen Michael Schiffmann und Linn Washington im Kulturzentrum "A-Space" in der Baltimore Street zum Thema "Wie die Polizei in Philadelphia Mumia Abu-Jamal zum Mörder abstempelte".
Daneben gab es zahlreiche Berichte in offiziellen (Philadelphia Inquirer), semi-offiziellen (Philadelphia City Paper) und alternativen Medien. Für eine Sammlung dieser Berichte siehe
http://abu-jamal-news.com/,
http://abu-jamal-news.com/,
http://www.das-mumia-hoerbuch.de/,
http://www.philly.com/,
sowie demnächst http//www.againstthecrimeofsilence.de.
Michael Schiffmann, 25. Mai 2007, revidiert 31. Mai 2007
Kurzer Bericht des Mumia-Infoabends vom 17.05.2007 im Berliner CLASH
Philadelphia - Hamburg - Berlin
Ein Mitglied des Berliner Demobündnisses für Mumia, Michael Schiffmann war als Prozessbeobachter in Philadelphia. Er war während der Anhörung anwesend und hat uns live am Abend im Clash Bericht über die Anhörung erstattet. Der selbe Bericht erfolgte danach noch an eine Mumia-Veranstaltung in die Hamburger B5.
Um 7:30 Uhr hatten sich ca. 125 Mumia Unterstützer in den Anhörungssaal gedrängt. Dadurch war das Verhältnis von Mumia Unterstützern und Gegnern ungefähr gleich. Vor dem Gerichtsgebäude gab es eine Demonstration mit ca. 500 Teilnehmern. Mit Leuten aus Californien, New York, ... und natürlich vielen aus Philadelphia.
Überpünktlich um 9:27 Uhr ging die Anhörung los. Die 3 Richter, die entscheiden, ob es ein neues Verfahren gibt oder nicht, waren anwesend. Mumia selbst durfte nicht an der Anhörung über sein Leben und Freiheit teilnehmen.
Die Staatsanwaltschaft hat drei Punkte aufgeführt. 1. Warum die Todesstrafe aus ihrer Sicht in Ordnungs sei. 2. Das es kein Fehler des damaligen Staatsanwaltes war, die Jury mit dem Hinweis zu beeinflussen, dass der Angeklagte sowieso noch in eine nach der anderen Berufung gehen könne. 3. Dass die Auswahl der Jury nicht rassistisch war.
Die Verteidigung hat die hauptsächlich die rassistische Auswahl der Jury angeführt. Weiter wurde Todesstafe diskutiert. Das nicht alle Punkte der Verteidigung mündlich erörtert wurden, lag an dem Zeitmangel (jede Seite hatte 65 Minuten). Da sei jedoch vertretbar, so Mumias Anwaltsteam, da alles Weitere schriftlich eingereicht sei.
Neben Robert R.Bryan (Mumias Hauptanwalt) sprachen Judith Ritter (Mumias lokale Anwältin) und Christine Swarns vom NAACP.
Auffällig seitens des Gerichts waren vor allem 2 Dinge:
Das Gericht ist sehr gut sachlich informiert und es ist absolut bemüht, einen interessierten und aktiven Eindruck zu hinterlassen, besonders als es der Staatsanwaltschaft Zweifel an der formulierten Dringlichkeit der Todesstrafe deutlich macht.
Es ist sehr schwierig, aus all dem eine Analyse zu ziehen. Im Vergleich zu allen vorausgegangenen juristischen Episoden in Mumias über 25 jährigen Geschichte als Gefangener scheint dies der erste Versuch, ernsthafte juristische Argumente zu untersuchen. Mehr ist es aber auch nicht. Vorstellbar sind nach wie vor mehrere Szenarios: die Wiederinkraftsetzung der Todesstrafe, Haft bis ans Lebensende, ein Zurückverweisen an die niederstehenede Instanz (Judge Yohn) oder aber der von Mumia seit Anfang an geforderte neue Prozess.
Als Solibewegung müssen wir uns auf das "worst case scenario" vorbereiten. Wir sind uns der aktuell geringen Mobilisierungsmöglichkeiten bewusst (siehe Berliner Demo vom 12.05.07). Wir möchten an dieser Stelle aber noch mal an vorangegangene Hinrichtungstermine von Mumia Abu-Jamal erinnern, als diese 1995 und 1999 nur aufgrund massiver internationaler Proteste und Demonstrationen ( auch in Berlin !) kurzfristig abgesetzt wurden.
Wenn es dazu Vorstellungen und Ideen gibt, freuen wir uns über Vorschläge. C/o über free.mumia@gmx.net
Bericht über die Anhörung in Philadelphia vom 17.05.2007
Hier geht es zu dem Bericht
Die Richter waren über den
Rassismus im Verfahren gegen Mumia tief besorgt
Nach Anhärung im Fall des US-amerikanischen
Journalisten vergangene Woche sieht sein Anwalt gute
Signale für einen neuen Prozess. Ein
Gespräch mit Robert R. Bryan, dem Hauptverteidiger
Am Donnerstag, den 17. Mai, fand vor dem 3.
Bundesberufungsgericht in Philadelphia eine
Anhärung darüber statt, ob Mumia
Abu-Jamal ein neuer Prozess gewährt wird.
Amy Goodman und Juan Gonzales, Gründer
und Moderatoren des New Yorker Radioprogramms
"Democracy Now!", das über das
Pacifica Radio Network und das National Public
Radio landesweit in den USA ausgestrahlt wird,
sprachen einen Tag nach der Anhärung mit
Abu-Jamals Hauptverteidiger Robert R. Bryan
Mr. Bryan, was genau hat sich am
Donnerstag vergangener Woche vor dem
3. Bundesberufungsgericht in Philadelphia
zugetragen?
In der mehr als zweistündigen
Anhärung konnten wir vor den drei
Berufsrichtern unsere schriftlich vorliegenden
Berufungsanträge mündlich
begründen und von den Richtern dazu
befragt werden. Dieses Gericht ist das
zweithächste gleich nach dem Obersten
Gerichtshof der USA. Die Richter schienen
unseren Argumenten mit Interesse zu folgen.
Es ging dabei vor allem um das Todesurteil
als solches, um rassistische Motive bei der
Auswahl der Geschworenen im Prozess 1982
und um das rassistische Verhalten und die
Vorurteile des Prozessrichters Albert Sabo.
Worum ging es im wesentlichen?
Angesichts der Vehemenz, mit der die
Staatsanwaltschaft die Hinrichtung meines
Mandanten durchsetzen will, ist gerade eine
Frage von grossem Interesse: die
Rechtsbrüche der Anklage und ihre
Verstässe gegen die Verfassung. In der
Anhärung ging es deshalb zu etwa 20
Prozent um das Todesurteil und zu 80 Prozent
um den Vorwurf des Rassismus gegen die
Bezirksstaatsanwaltschaft von Philadelphia. Und
nach über dreissig Jahren, die ich nun mit
Todesstrafenfällen befasst bin, kann ich
rückblickend sagen, dass die
Anhärung beispiellos war. Diese drei Richter,
von denen wir natürlich noch nicht wissen,
wie sie letztendlich entscheiden werden, waren
über den Rassismus im Verfahren gegen
meinen Mandanten erkennbar tief besorgt. Das
war deutlich zu sehen.
Sie werfen der Justiz in Philadelphia vor,
im ursprünglichen Prozess von 1982 gezielt
schwarze Jurykandidaten von der Verhandlung
ausgeschlossen zu haben. Warum ist dieser Punkt
so wichtig?
Der Oberste Gerichtshof der USA hat gerade in dieser
Frage in den letzten Jahren klar Stellung bezogen.
1986 gab es das erste Grundsatzurteil, wonach
rassistische Motive bei der Geschworenenauswahl
einen Verstoss gegen die US-Verfassung darstellen.
Und in Abu-Jamals Fall hat Staatsanwalt McGill mit
Zweidrittel seiner zulässigen Einsprüche
afroamerikanische Juroren abgelehnt und nur in 20
bis 25 Prozent weisse. Es gibt statistische Erhebungen,
die dokumentieren, dass die Bezirksstaatsanwaltschaft
von Philadelphia in den 1980er Jahren und davor in
allen untersuchten Fällen genauso verfahren ist.
Deshalb habe ich gestern vor den Richtern die zentrale
Frage aufgeworfen, ob Rassismus - Rassismus im Amt -
in diesem Fall eine Rolle gespielt hat. Hoffen wir, dass die
Richter diese Frage wie wir mit einem klaren Ja beantworten.
Hugh Burns, der stellvertretende Bezirksstaatsanwalt,
vertrat während der Anhärung die Meinung,
Bundesrichter William Yohn habe eine Fehlentscheidung
getroffen, als er im Dezember 2001 das Todesurteil gegen
Abu-Jamal in lebenslange Haft umwandelte. Er hätte
sich laut Burns der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs
von Pennsylvania anschliessen müssen, der bereits vor
Jahren festgeschrieben hatte, es habe 1982 keine fehlerhafte
Rechtsbelehrung der Geschworenen gegeben. Kännen
Sie das näher erläutern? Ausserdem denken ja viele,
Abu-Jamal sei immer noch im Todestrakt.
Das stimmt aber. Er ist immer noch im Todestrakt!
Er befindet sich dort in einer Zelle, die kleiner ist als die
meisten Badezimmer. Und dort schreibt er seine Kolumnen,
was phänomenal ist und worüber man
ausführlicher sprechen sollte. Aber zu Ihrer Frage:
Bundesrichter Yohn hat 2001 das Urteil umgewandelt,
weil nach seinen Feststellungen der Prozessrichter Albert
Sabo das Todesurteil durch missbräuchliches Vorgehen
erreicht hat.
Sabo hat die Jury, bevor sie sich zur Beratung
zurückzog, instruiert, sie känne in ihrem Urteil
ausschliesslich die Todesstrafe aussprechen, es sei denn,
alle Geschworenen kämen einstimmig zu dem Schluss,
dass bestimmte Umstände ein milderes Urteil
erforderten. Nach dieser Belehrung mussten die
Geschworenen der Meinung sein, ein Todesurteil nur durch
einstimmig beschlossene Einwände abwenden zu
kännen. Das ist aber kompletter Unsinn und
widerspricht Grundsatzurteilen des Obersten Gerichtshofs
der USA. Deshalb entschied Bundesrichter Yohn, damals
das Todesurteil aufzuheben, und ordnete an, dass eine
neue Jury über die Frage von Leben und Tod zu
entscheiden habe. Die Anklage ging sofort dagegen in
Berufung, weshalb das Todesurteil weiterhin Bestand hat,
und mein Mandant bis heute in der Todeszelle sitzt.
Wie war der Verlauf der Anhärung am
Donnerstag?
Staatsanwalt Burns durfte als Erster sprechen, weil er
2001 auch zuerst Berufung eingelegt hatte. Die
Bundesrichter unterbrachen ihn mehrfach, und es war
ihnen anzumerken, dass es für sie unbegreiflich
war, wie jemand der Meinung sein kann, dass das, was
Richter Sabo damals im Prozess gemacht hatte, in Einklang
mit der US-Verfassung steht. Nach Burns haben wir, die
Verteidigung, unsere Berufungsgründe
erläutert. Uns geht es natürlich darum, dass
unser Mandant nicht hingerichtet wird. Wir wollen einen
neuen Prozess für ihn und in diesem neuen Verfahren
kann er nur freigesprochen werden. Ich mächte, dass
er nach 25 Jahren endlich wieder zu seiner Familie nach Hause zurückkehren kann.
Wann rechnen Sie mit einer Entscheidung des
Gerichts?
In den nächsten Monaten, aber es gibt leider keine
Anhaltspunkte dafür, das genauer vorauszusagen.
Ich schätze, dass es 45 bis 90 Tage dauern wird.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch
erwähnen, dass gestern abend etwas passiert
ist, das ich in all den Jahren in Hunderten von
Todesstrafenverfahren noch nie erlebt habe: Das Gericht
hat mir gestern abend eine E-mail geschickt und mich
gebeten, ein Transkript des Verhandlungsverlaufs der
Anhörung zu beantragen.
Es macht einen grossen
Unterschied, dass das gestern kein Prozess vor einer Jury
war, sondern eine mündliche Anhärung vor
drei Bundesrichtern. Es ist vällig ungewähnlich,
dass nach einer Anhärung eine Niederschrift
angefertigt wird. Die Richter wollen sich nun anscheinend
durch meinen Antrag, zu dem sie mich aufgefordert haben,
die Handhabe zur Anfertigung einer Niederschrift verschaffen
und sich so selbst in die Lage versetzen, genau nachlesen
zu kännen, was wir Verteidiger vorgetragen haben.
Ist es nicht genauso ungewähnlich, dass die
Richter der schwarzen Bürgerrechtsorganisation
NAACP gestattet haben, in der Anhärung ihre bereits
vor Monaten schriftlich bei Gericht eingereichte Petition,
in der sie ein neues Verfahren für Mumia fordern,
mündlich zu begründen?
Ja, sicher. Sie müssen wissen, dass ich nach
Übernahme des Falles vor etwa viereinhalb
Jahren sofort Kontakt zum NAACP Legal Defense Fund in
New York aufgenommen habe, weil diese Organisation
für ihre ausserordentlich gute Arbeit bekannt ist,
insbesondere in Fällen mit rassistischen Motiven bei
der Geschworenenauswahl. Christine Swarns hatte also
gestern Gelegenheit, vor Gericht für die NAACP zu
sprechen.
Das Gericht war meinem Antrag gefolgt und
hatte ihr einige Minuten meiner Redezeit gewährt.
Nach mir sprach meine Mitverteidigerin Judith Ritter, eine
Jura-Professorin, die sich vällig auf die Frage der
Todesstrafe konzentrierte. Dann sprach die
NAACP-Vertreterin, und ich rundete die Sache schliesslich
ab und sprach ein zweites Mal. für uns war es
grandios, dass Christine Swarns sprechen durfte, und
für uns zeigt sich daran die ernsthafte Besorgnis,
mit der das Gericht an den Fall herangeht. Sie scheinen
den Fall von allen Seiten beleuchten zu wollen, um am
Ende die richtige Entscheidung zu treffen.
Konnte Mumia Abu-Jamal der Anhärung
beiwohnen?
Nein, leider nicht, weil das nur eine Anhärung war und kein Prozess.
Weiss er, was in der Anhärung passiert
ist?
Ja, ich habe gestern abend lange mit ihm telefoniert.
Sein Kommentar dazu war: "Robert, du kennst
meine Haltung dazu. Die Leute sollen begreifen, dass
es bei der Sache nicht um mich geht. Hier geht es um
alle Gefangenen in den Todestrakten dieser Welt. Es
geht um alle politischen Gefangenen dieser Welt. Und
ich hoffe, dass eine positive Entscheidung in meinem
Fall auch anderen helfen wird." Dieser bescheidene
Kommentar ist typisch für Mumias Haltung.
Was kann der Fall Ihres Mandanten Ihrer
Meinung nach bewirken, wenn wir dabei die de facto
Nachrichtensperre in den kommerziellen Medien in
Betracht ziehen?
Die Berichterstattung in den kommerziellen Medien war
in der Vergangenheit sehr unterschiedlich. Ich habe
mein Mägliches dafür getan, den Fall
äffentlich zu machen und unsere Sicht des Falls
zu verbreiten. Die Welt schaut auf diesen Fall. In
Europa habe ich bei verschiedenen Gelegenheiten in
Paris und in anderen franzäsischen Städten
gesprochen. Ich habe in England und auch in Deutschland
gesprochen, zuletzt im Januar vor zweitausend Leuten auf
der Berliner Rosa-Luxemburg-Konferenz. Nach meinen
Vorträgen gab es immer stehenden Beifall, aber
nicht wegen mir oder wegen Mumia Abu-Jamal. Es zeigt
sich an diesen Reaktionen, dass die Weltäffentlichkeit
begriffen hat, dass Mumia ein Symbol ist für den
Kampf zur Abschaffung der Todesstrafe.
(Übersetzung: Jürgen Heiser)
Das Orginal ist hier einsehbar.
(c) Junge Welt 2007
Ehrenbürger in der Todeszelle
WOZ Artikel vom 17.05.2007
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